Jahresrechnung - einfach erklärt

Einmal im Jahr rechnen die Stadtwerke Ihren Energieverbrauch (Strom, Erdgas, Wärme) ab und Sie erhalten Ihre Jahresrechnung.

Dann sehen Sie, ob Sie Geld zurückbekommen, weil Sie Energie gespart oder von vornherein einen höheren monatlichen Abschlag gewählt haben oder, ob Sie eine Nachzahlung auf Ihrer Rechnung finden.

Für ein leichteres Verständnis der Rechnung haben wir für Sie die wichtigsten Bestandteile einmal erklärt.

Einfach auf das entsprechende Feld tippen oder klicken.

Rechnungsadresse:

Das ist die von Ihnen mitgeteilte Anschrift, an welche wir sämtliche Rechnungen und Anschreiben versenden.

Bitte halten Sie diese Angaben immer auf dem aktuellen Stand und teilen uns Änderungen zeitnah mit.

Rechnungsadresse:

Das ist die von Ihnen mitgeteilte Anschrift, an welche wir sämtliche Rechnungen und Anschreiben versenden.

Bitte halten Sie diese Angaben immer auf dem aktuellen Stand und teilen uns Änderungen zeitnah mit.

Rechnungsadresse:

Das ist die von Ihnen mitgeteilte Anschrift, an welche wir sämtliche Rechnungen und Anschreiben versenden.

Bitte halten Sie diese Angaben immer auf dem aktuellen Stand und teilen uns Änderungen zeitnah mit.

Abnahmestelle:

„für Kunde:“

Ihre Kundennummer ist der Abnahmestelle zugeordnet, an dem die Energie verbraucht wird. Das kann von der Rechnungsadresse abweichen.

Abrechnungszeitraum:

Die Rechnung wird über den hier aufgeführten Belieferungszeitraum gestellt. Sollten Sie Ihren Vertrag nicht gekündigt oder sich mitten im Jahr angemeldet haben, ist das normalerweise ein Kalenderjahr.

Übersicht Kosten und Abschlagszahlungen:

Hier haben Sie eine Gegenüberstellung des tatsächlichen Verbrauchs mit den dadurch entstandenen Kosten und Ihren geleisteten Abschlagszahlungen.

Steuersätze bei der Abrechnung:
Strom 19 %
Gas und Wärme komplett 2022 = 7 %

Steuersätze Abschlagszahlungen:
Strom 19 %
Gas und Wärme Februar bis Oktober 2022 = 19 %
November und Dezember 2022 = 7 %

Die Übersicht über die Zählerstände, die Preiszusammensetzung und die Erklärung für die eingesparte EEG-Umlage bei Strom sowie die Erklärung „Entlastung Gas“ finden Sie im Anhang.

Rechnungsbetrag:

Der Rechnungsbetrag ergibt sich, wenn von den Verbrauchskosten die bereits bezahlten Abschläge abgezogen werden.

Haben Sie mehr bezahlt als Sie verbraucht haben, ist das als Guthaben ausgewiesen, im umgekehrten Fall als Forderung.

Neu in diesem Jahr: Der erste Abschlag wird gleich verrechnet und erscheint als „Restbetrag“. Ist dieser zu Ihren Gunsten (grüne Schrift), überweisen wir, ansonsten (rote Schrift) ziehen wir ein bzw. Sie überweisen.

Ihr neuer Abschlag:

Der Abschlag ist der monatliche Betrag, den Sie an die Stadtwerke zahlen. Er errechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch und den derzeit geltenden Energiekosten.

Verbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis = Jahreskosten
Jahreskosten / 11 Abschläge = monatlicher Abschlag

 

! Ihr gehobener Abschlag beinhaltet keine für Sie ggf. in Frage kommende Energiepreisbremse. Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.stadtwerke-gvm.de/de/kontakt/strompreisbremse.html

 

Sie möchten sicherheitshalber etwas mehr zahlen? Kein Problem. Passen Sie Ihren Abschlag einfach selbst an. Einfach den QR-Code unten auf Ihrer Rechnung scannen und den Anweisungen folgen.

Fälligkeitsdatum:

Das Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, an dem der monatliche Abschlag spätestens auf dem Konto des Energieanbieters eingegangen sein muss. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, wird der Betrag bequem jeden Monat automatisch von Ihrem Konto eingezogen.

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Allgemeine Informationen:

Auf dieser Seite geben wir Ihnen nützliche Hinweise und Informationen.

Dazu gehören unter anderem die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, Informationen zur Ablesung der Zählerstände, der Fälligkeiten der Rechnungsbeträge und zu Einwänden gegen Rechnungen. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zur Abrechnung, Lieferung und Energiedienstleistungen.

Ganz wichtig auch ein Abkürzungsverzeichnis zur besseren Verständlichkeit der Rechnung und die gesetzlichen Angaben zur Streitbeilegung und Schlichtungsstelle.

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Verbrauchs- und Betragsermittlung:

Hier finden Sie alle Daten, die für die Feststellung des Energieverbrauches im genannten Zeitraum erforderlich sind:

    • Energieart
    • Ihr gewählter Tarif
    • die Nummer des Stromzählers
    • Ablesetermine und Ablesewerte
    • der sich ergebene Verbrauch
    • die jeweils gültigen Preise

Sie können hier prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, geschätzt bzw. Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde.

Sofern Sie einen Tarif gewählt haben, der unterschiedliche Preisstufen beinhaltet (z.B. Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt.

Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt.

Ableseherkunft und Messwerttyp:

Hier können Sie die Abkürzungen für die Ableseherkunft und den Messwerttyp

entnehmen, die wir für die Verbrauchsermittlung verwendet haben.

Preisbestandteile - Strom

An dieser Stelle finden Sie die verschiedenen Preisbestandteile, die wir an den Netzbetreiber und/oder den Gesetzgeber abführen.

Einsparung EEG-Umlage

Bis 30.06.2022 betrug die EEG-Umlage 3,723 ct/kWh. Das wurde als Bestandteil auf Ihren Arbeitspreis gerechnet.

Ab 01.07.2022 war dieser Wert 0,00 ct/kWh.

Hier haben wir Ihren gesparten Betrag aufgeführt, den wir entweder nach Ihrem mitgeteilten Zählerstand oder per Hochrechnung ermittelt haben.

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Verbrauchsverhalten

Ihr aktueller Stromverbrauch im Vergleich.

Zur Orientierung geben wir Ihnen eine Hilfestellung hinsichtlich der Einschätzung Ihres persönlichen Stromverbrauches im Vergleich zum Vorjahr und dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte geben. In Abhängigkeit von der Anzahl der in seinem Haushalt lebenden Personen sind Sie dadurch in der Lage, Ihren aktuellen Verbrauch als sehr gut, gut oder hoch einzustufen und so gegebenenfalls noch Energiesparpotenziale für sich zu erkennen.

Energiemix

In der Stromkennzeichnung können Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Darstellung des Energiemixes entnehmen. Im Klartext: aus welchen Quellen wird der Strom erzeugt bzw. bezogen.

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Verbrauchs- und Betragsermittlung:

Hier finden Sie alle Daten, die für die Feststellung des Energieverbrauches im genannten Zeitraum erforderlich sind:

    • Energieart
    • Ihr gewählter Tarif
    • die Nummer des Gaszählers
    • Ablesetermine und Ablesewerte
    • der sich ergebene Verbrauch
    • die jeweils gültigen Preise

Sie können hier prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, geschätzt bzw. Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde.

Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt.

Ableseherkunft und Messwerttyp:

Zusätzlich haben Sie auch hier die Abkürzungen für die Ableseherkunft und den Messwerttyp entnehmen, die wir für die Verbrauchsermittlung verwendet haben.

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Preisbestandteile - Gas

An dieser Stelle finden Sie die verschiedenen Preisbestandteile, die wir an den Netzbetreiber und/oder den Gesetzgeber abführen.

Die für 2022 angekündigte „Gasbeschaffungsumlage“ ist mit 0,00 ct/kWh ausgewiesen.

Entlastung

Zur kurzfristigen Entlastung wurde als erste Maßnahme des Soforthilfe-Paketes einmalig die Abschlagszahlung im Dezember 2022 für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen vom Bund übernommen. Für Gas und Wärmekunden wurde der Dezemberabschlag ausgesetzt.

So setzt sich der tatsächliche Entlastungsbetrag zusammen:

Entlastung Gas:

Verbrauch 2021 / 12 Monate = durchschnittlicher Verbrauch je Monat

jährlicher Grundpreis / 12 Monate = monatlicher Grundpreis

durchschnittlicher Verbrauch je Monat * Arbeitspreis Dezember 2022 + monatlicher Grundpreis = Entlastung Gas

Entlastung Wärme:

Abschlag September 2022 * 11 / 12 Monate = durchschnittlicher jährlicher Abschlag

durchschnittlicher jährlicher Abschlag + 20 % = Entlastung Wärme

Verbrauchsverhalten

Ihr aktueller Gasverbrauch im Vergleich

Zur Orientierung geben wir Ihnen eine Hilfestellung hinsichtlich der Einschätzung Ihres persönlichen Gasverbrauches im Vergleich zum Vorjahr und dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte geben. In Abhängigkeit von der Größe Ihrer Wohnung/ Ihres Hauses in m² sind Sie dadurch in der Lage, Ihren aktuellen Verbrauch als sehr gut, gut oder hoch einzustufen und so gegebenenfalls noch Energiesparpotenziale für sich zu erkennen.